Wiener Linien Sammelklage
Für ALLE Studierenden, die ein Semesterticket zum erhöhten Preis erworben haben. Auch für Studierende aus anderen Ländern. Jetzt ohne Prozesskostenrisiko teilnehmen, bevor Ansprüche verfallen!
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Musterklage in 1. Instanz gewonnen!
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat uns Recht gegeben. Die Wiener Linien können noch Berufung beim zuständigen Landesgericht einlegen, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Jedenfalls ist dies aber ein erfreulicher Zwischenerfolg! Erstinstanzlich zugesprochen wurden EUR 75 an Preisdifferenz und EUR 300 an Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung, d.h. in Summe EUR 375 pro Semesterticket.
Der Standard | Die Presse | Kurier | Kronen Zeitung | MeinBezirk.at
Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens müssen nach wie vor mehr für das Semesterticket zahlen, obwohl exakt die gleiche Leistung geboten wird (Fahrt in der Kernzone Wien). Das lässt den Verdacht einer unzulässigen Ungleichbehandlung aufkommen.
Deshalb ist es aus unserer Sicht an der Zeit, diese Frage für alle Studierenden endgültig klären zu lassen. Wir sammeln die Ansprüche ein und machen Sie mit Hilfe einer von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gegenüber den Wiener Linien geltend.
Ich erhalte doch bereits eine Förderung von meinem Bundesland?
Sind die EUR 75 Preisdifferenz nicht einfach eine Förderung für Wiener?
Darf ich mein aktuelles Ticket trotz Teilnahme am Sammelverfahren weiter nutzen?
Was ist, wenn ich mein Ticket nicht mehr habe?
Gehe ich ein Kostenrisiko ein, wenn ich an der Sammelklage teilnehme?
Was ist, wenn ich mein Semesterticket aufgrund des Klimatickets zurückgegeben habe?
Wieso soll ich jetzt mitmachen?
Ihr Anspruch aufgrund einer Hauptwohnsitz-Ungleichbehandlung:
Wenn Sie zumindest in einem der Semester SS2022, WS2021/22, SS 2021, WS 2020/21, SS 2020 oder WS 2019/2020
Ihr Anspruch berechnet sich nach aktuellem Stand wie folgt:
Sie tragen