FAQ

Fragen & Antworten

Ich erhalte doch bereits eine Förderung von meinem Bundesland?

Nur weil Ihnen Ihr Heimatbundesland möglicherweise nachträglich eine Förderung (noch dazu ohne Rechtsanspruch) für Ihre Fahrtkosten gewährt, bedeutet das noch lange nicht, dass die Wiener Linien Sie nur aufgrund Ihres Hauptwohnsitzes schlechter behandeln dürfen. Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsunternehmen müssen bei gleicher Leistung in aller Regel auch gleich behandelt werden. Daran kann eine nachträgliche Förderungsgewährung durch eine von den Wiener Linien unabhängige Institution (Ihr Bundesland) nichts ändern. Damit Sie die geschehene Ungleichbehandlung nicht oder kaum spüren, wenden Gemeinden hohe Summen öffentlicher Gelder auf. Eine allfällige Förderung berührt somit Ihren (nach Ansicht unserer Rechtsanwälte aussichtsreichen) Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz nicht. Im Übrigen erhalten Studierende aus anderen EU-Ländern zumeist keine solche Förderung.

Sind die EUR 75 Preisdifferenz nicht einfach eine Förderung für Wiener?

Das Semesterticket ist keine Förderung mit eigenen Förderrichtlinien (wie z.B. die NÖ-Förderung), sondern ein Beförderungsvertrag (Fahrleistung gegen Entgelt). Die Problematik beim Preisunterschied liegt darin, dass die Vergünstigung an den Hauptwohnsitz geknüpft ist und auch nur dann gewährt wird, wenn man die Wiener Linien nutzt. In Niederösterreich beispielsweise wird die Förderung nicht an ein konkretes Verkehrsunternehmen, sondern nur an die Entstehung von Fahrtkosten geknüpft. So erhält z.B. ein Niederösterreicher, der in Innsbruck studiert, dennoch die Förderung, obwohl es in Innsbruck keine Ungleichbehandlung beim Semesterticketpreis gibt.

Darf ich mein aktuelles Ticket trotz Teilnahme am Sammelverfahren weiter nutzen?

Ja, Sie können weiterfahren. Der Beförderungsvertrag für das aktuelle Semester soll dadurch nicht aufgelöst werden, sondern nur die Preisdifferenz zurückgefordert werden.

Was ist, wenn ich mein Ticket nicht mehr habe?

Sollten Sie keine schriftlichen Nachweise mehr für den Semesterticketerwerb haben, können Sie dennoch am Sammelverfahren teilnehmen. Bitte beantworten Sie aber wahrheitsgemäß für welche Semester Sie ein Ticket zum erhöhten Preis (nämlich EUR 150,-) erworben haben.

Gehe ich ein Kostenrisiko ein, wenn ich an der Sammelklage teilnehme?

Nein, mit der Teilnahme an der Sammelklage gehen Sie kein Kostenrisiko ein. Wir erwerben Ihre Forderung, machen diese geltend und tragen sämtliche mit der Geltendmachung verbundenen Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühr, Sachverständigengutachten, etc.). Im Erfolgsfall (d.h. wenn die Wiener Linien den Anspruch begleichen) erhalten Sie 73% der Zahlung. Die restlichen 27% sind unser Anteil für den zeitlichen Aufwand und unser Kostenrisiko.

Was ist, wenn ich mein Semesterticket aufgrund des Klimatickets zurückgegeben habe?

Wenn Sie Ihr Semesterticket für das Wintersemester 2021/22 vorzeitig zurückgegeben haben, um ein Klimaticket zu erwerben, können Sie dennoch mit diesem Semesterticket an der Sammelklage teilnehmen. Der Grund liegt darin, dass zumindest anteilig (d.h. für jene Monate, in welchen Sie das Semesterticket genutzt haben) eine Ungleichbehandlung erfolgt ist. Im Teilnahmeformular können Sie dazu nähere Angaben machen.

Wieso soll ich jetzt mitmachen?

Wenn Sie sich dem Sammelverfahren anschließen, sorgen wir dafür, dass die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden. Wenn Sie sich dem Sammelverfahren nicht anschließen, ist es denkbar, dass Ihre Ansprüche zu verfallen drohen.

Wiener Linien Sammelklage

Für ALLE Studierenden, die ein Semesterticket zum erhöhten Preis erworben haben. Auch für Studierende aus anderen Ländern. Jetzt ohne Prozesskostenrisiko teilnehmen, bevor Ansprüche verfallen!

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Teilnehmer/innen

Wir haben die Musterklage rechtskräftig GEWONNEN

Das zuständige Landesgericht Wien hat uns rechtskräftig und vollumfänglich Recht gegeben. Eine Revision durch die Wiener Linien ist nicht mehr möglich. Zugesprochen wurden EUR 75 an Preisdifferenz und EUR 300 an Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung, d.h. in Summe EUR 375 pro Semesterticket.

Details folgen noch.

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Updates zum aktuellen Stand

Zum Sammelverfahren

Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens müssen nach wie vor mehr für das Semesterticket zahlen, obwohl exakt die gleiche Leistung geboten wird (Fahrt in der Kernzone Wien). Das lässt den Verdacht einer unzulässigen Ungleichbehandlung aufkommen.

Aus diesem Grund haben wir die Frage für alle Studierende mit dem vorliegenden Urteil endgültig geklärt. Wir sammeln die Ansprüche ein und machen Sie mit Hilfe einer von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gegenüber den Wiener Linien geltend.

€ 150 oder € 156 für ein Semesterticket bezahlt

Hauptwohnsitz außerhalb Wiens beim Kauf eines Tickets

Ein Semesterticket in den letzten drei Jahren gekauft

Auch ohne Ticketnachweis möglich

Fragen & Antworten

Ich erhalte doch bereits eine Förderung von meinem Bundesland?

Nur weil Ihnen Ihr Heimatbundesland möglicherweise nachträglich eine Förderung (noch dazu ohne Rechtsanspruch) für Ihre Fahrtkosten gewährt, bedeutet das noch lange nicht, dass die Wiener Linien Sie nur aufgrund Ihres Hauptwohnsitzes schlechter behandeln dürfen. Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsunternehmen müssen bei gleicher Leistung in aller Regel auch gleich behandelt werden. Daran kann eine nachträgliche Förderungsgewährung durch eine von den Wiener Linien unabhängige Institution (Ihr Bundesland) nichts ändern. Damit Sie die geschehene Ungleichbehandlung nicht oder kaum spüren, wenden Gemeinden hohe Summen öffentlicher Gelder auf. Eine allfällige Förderung berührt somit Ihren (nach Ansicht unserer Rechtsanwälte aussichtsreichen) Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz nicht. Im Übrigen erhalten Studierende aus anderen EU-Ländern zumeist keine solche Förderung.

Sind die EUR 75 Preisdifferenz nicht einfach eine Förderung für Wiener?

Das Semesterticket ist keine Förderung mit eigenen Förderrichtlinien (wie z.B. die NÖ-Förderung), sondern ein Beförderungsvertrag (Fahrleistung gegen Entgelt). Die Problematik beim Preisunterschied liegt darin, dass die Vergünstigung an den Hauptwohnsitz geknüpft ist und auch nur dann gewährt wird, wenn man die Wiener Linien nutzt. In Niederösterreich beispielsweise wird die Förderung nicht an ein konkretes Verkehrsunternehmen, sondern nur an die Entstehung von Fahrtkosten geknüpft. So erhält z.B. ein Niederösterreicher, der in Innsbruck studiert, dennoch die Förderung, obwohl es in Innsbruck keine Ungleichbehandlung beim Semesterticketpreis gibt.

Darf ich mein aktuelles Ticket trotz Teilnahme am Sammelverfahren weiter nutzen?

Ja, Sie können weiterfahren. Der Beförderungsvertrag für das aktuelle Semester soll dadurch nicht aufgelöst werden, sondern nur die Preisdifferenz zurückgefordert werden.

Was ist, wenn ich mein Ticket nicht mehr habe?

Sollten Sie keine schriftlichen Nachweise mehr für den Semesterticketerwerb haben, können Sie dennoch am Sammelverfahren teilnehmen. Bitte beantworten Sie aber wahrheitsgemäß für welche Semester Sie ein Ticket zum erhöhten Preis (nämlich EUR 150,-) erworben haben.

Gehe ich ein Kostenrisiko ein, wenn ich an der Sammelklage teilnehme?

Nein, mit der Teilnahme an der Sammelklage gehen Sie kein Kostenrisiko ein. Wir erwerben Ihre Forderung, machen diese geltend und tragen sämtliche mit der Geltendmachung verbundenen Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühr, Sachverständigengutachten, etc.). Im Erfolgsfall (d.h. wenn die Wiener Linien den Anspruch begleichen) erhalten Sie 73% der Zahlung. Die restlichen 27% sind unser Anteil für den zeitlichen Aufwand und unser Kostenrisiko.

Was ist, wenn ich mein Semesterticket aufgrund des Klimatickets zurückgegeben habe?

Wenn Sie Ihr Semesterticket für das Wintersemester 2021/22 vorzeitig zurückgegeben haben, um ein Klimaticket zu erwerben, können Sie dennoch mit diesem Semesterticket an der Sammelklage teilnehmen. Der Grund liegt darin, dass zumindest anteilig (d.h. für jene Monate, in welchen Sie das Semesterticket genutzt haben) eine Ungleichbehandlung erfolgt ist. Im Teilnahmeformular können Sie dazu nähere Angaben machen.

Wieso soll ich jetzt mitmachen?

Wenn Sie sich dem Sammelverfahren anschließen, sorgen wir dafür, dass die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden. Wenn Sie sich dem Sammelverfahren nicht anschließen, ist es denkbar, dass Ihre Ansprüche zu verfallen drohen.

In 5 Minuten zu Ihrer möglichen Erstattung

Füllen Sie das Formular aus, welches die wichtigsten Daten für die Geltendmachung Ihres Anspruchs beinhaltet und wir kümmern uns um den Rest. Sollte es ergänzende Fragen geben, würden wir Sie per Email kontaktieren.

Die Gültigkeit des Tickets geht bei der Geltendmachung dieser Ansprüche nicht verloren.


Ihr Anspruch aufgrund einer Hauptwohnsitz-Ungleichbehandlung:

Wenn Sie zumindest in einem der Semester WS2022/23, SS2022, WS2021/22 oder SS 2021 Ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien hatten und deshalb den erhöhten Preis gezahlt haben (z.B. EUR 150 statt EUR 75), könnte Ihnen ein Anspruch aufgrund dieser Ungleichbehandlung zustehen.

Ihr Anspruch berechnet sich nach aktuellem Stand wie folgt:

  • 75 EUR pro Semesterticket für den Preisunterschied
  • weiters nach unseren Schätzungen ca. 300 EUR pro Semesterticket, wenn eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt (sog. immaterieller Entschädigungsanspruch). Die Bemessung dieses Anspruchs ist richterliche Einzelfallentscheidung.
  • Hinweis: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in den letzten sechs Semestern immer in Wien hatten, sind diese Ausführungen zur Hauptwohnsitz-Ungleichbehandlung für Sie nicht relevant.

    Mehr erfahren

    Sie tragen kein Prozesskostenrisiko und erhalten im Erfolgsfall 73% des einbringlich gemachten Anspruchs. Wenn Zahlungen bei uns eingehen, werden Sie für die Überweisung Ihres Anteils per Mail um Bekannntgabe der Kontoangaben ersucht. Die restlichen 27% sind im Erfolgsfall die Provision für unseren zeitlichen Aufwand und unser finanzielles Risiko.